Doggennetz.de ... Nur ein widerlicher Online-Pranger?
Wie wir bereits gestern berichteten hat die Betreiberin der Doggennetz-Seite eine besondere Methode entwickelt, um die Persönlichkeitsrechte ihrer Opfer, in der Regel tituliert sie die Personen äußerst abfällig als Hetzer, Verleumder, Menschenjäger oder auch Hassprediger, nicht zu beachten. Ganz besonders hat sie sich auf zwei Personen eingeschossen. Carsten Thierfelder und Ralf Seeger. Hier hat diese selbsternannte Publizistin einen regelrechten Online-Pranger entwickelt. Um diesen zu analysieren hatten wir uns bewußt etwas Zeit gelassen.
Unser Einstieg erfolgte damit, dass wir zuerst überprüften wie oft der Name Thierfelder auf diesem, für unseren Geschmack, äußert schmierigen Blögchen genannt wird. Anhand der internen Suche wurden uns 13 Artikel angezeigt, aus denen hervorgeht, dass der Name, unter Mißachtung jeglicher Persönlichkeitsrechte genannt wird. Damit ist es allerdings nicht getan. Diese dreizehn, wir nennen sie "Grundseiten", sind nur ein Steinchen in diesem ekelhaften Sammelsurium von strafrechtlich relevanten Inhalten.
Ganz besonders interessant ist dabei aber die interne Verlinkung auf diesen Namen. Vor allem im Hinblick auf das online gestellte "Strafregister" Carsten Thierfelders. Unter Autsch689 sind 10 Urteile mit Aktenzeichen, Ort des Gerichts, Datum des Urteils und das Strafmaß zusammengefasst veröffentlicht. (Siehe Screenshot rechts). Weitere 9 Urteile findet man dann in verschiedenen anderen "journalistisch hochwertigen Enthüllungen" wieder.
Um diesen Pranger aber immer und immer wieder in Erinnerung zu rufen verlinkt diese "Journalistin" auf weiteren 18 Seiten unter dem Suchbegriff Autsch689 auf diese Liste. Der letzte Eintrag erfolgte am 02.08.2013 unter Autsch1038. Der älteste Eintrag ist auf den 19.06.2012 datiert.
Sucht man nach dem zweiten Teil (Autsch713) dieses Prangers wird man mit weiteren 9 Seiten bedient. Immer im Hinblick auf diese Urteilsliste. Auch hier erfolgte der letzte Eintrag am 02.08.2013. Der älteste Eintrag erfolgte am 11.07.2011.
*Die Screenshots sind aus Platzgründen am Fuß des Berichts eingepflegt
Bis jetzt also sage und schreibe 40 Seiten aus denen der Name von Carsten Thierfelder hervorgeht bzw. abgeleitet werden kann.
Doch damit ist es noch lange nicht getan. Sucht man jetzt nach der Bezeichnung Bulldog-Rescue, Bulldog-Nachrichten und neuerdings auch Animal-pi zeigt sich ein Bild das erschreckend ist. Hier die Liste der gefundenen Seiten, in denen diese Begriffe einzeln oder mehrfach verwendet wurden.
- Bulldog-Rescue (2)
- Bulldog-Nachrichten (12)
- Animal-pi (13)
Auch hier wird durchgängig die gleiche Methode angewendet auf zurückliegende Artikel zu verlinken aus denen der Name abgeleitet und dadurch identifiziert werden kann.
Besonders dreist ist in diesem Zusammenhang ihre schriftliche Äußerung unter Autsch1045. Da heißt es :
[...]bleibe ich diesseits geltender Jurisdiktion und damit an das Presserecht gebunden.[...]
Wie sehr sich diese "Dame" an das Presserecht hält ist offensichtlich. Womit wir schon beim Thema sind. Presserecht. Was schreibt das Presserecht vor? Worauf hat sich das Presserecht aufgebaut? Und vor allem ... Was ist verboten? Dazu zuerst ein kleiner Blick ins Grundgesetz. Da heißt es unter Artikel 5 GG :
Absatz 1 [...] Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. [...]
Absatz 2 [...] Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. [...]
Mit anderen Worten. Jeder darf seine Meinung frei äußern solange er dabei keine anderen Gesetze verletzt. Zum Beispiel Persönlichkeitsrechte.
Um die Aussage des Grundgesetzes jetzt auf den Punkt zu bringen, beinhaltet die Pressetätigkeit eine ständige Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung und den Rechten der Personen über die berichtet wird.
Das heißt. Ein Journalist, eine Redaktion, hat bei jedem Bericht abzuwägen ob überhaupt öffentliches Interesse besteht und ob die Veröffentlichung auch mit den geltenden Gesetzen im Einklang ist. Apropo öffentliches Interesse. Wer gerade mal auf rund 140 bis 180 Leser pro Tag kommt, kann wohl kaum von öffentlichem Interesse sprechen. Hier darf wohl eher von einer kleinen Fangemeinde gesprochen werden, deren feuchte Träume bedient werden.
Auf dem Blog Basiswissen Journalismus ist der Zusammenhang zwischen öffentlichem Interesse und Schutz der Persönlichkeit für jeden leicht verständlich und nachvollziehbar erklärt. Darin heißt es unter anderem :
Zitat :
[...] In der einen Waagschale liegt das Interesse der Öffentlichkeit. Wie schwer es wiegt, bestimmt man nach folgenden Kriterien:
- Politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, also jeden betreffende Vorgänge haben ein hohes Gewicht.
- Private Vorgänge, die keinen Einfluss auf die Öffentlichkeit haben, sind vom geringeren Gewicht.
In der anderen Waagschale liegen die Rechte der Personen, die durch die Berichterstattung beeinträchtigt werden. Deren Gewicht bestimmt man nach so genannten Persönlichkeitssphären, die beeinträchtigt werden.
- Öffentliche Sphäre wiegt wenig. D.h. über Dinge des Berufslebens oder Auftritte in der Öffentlichkeit darf regelmäßig berichtet werden.
- Die private Sphäre hat schon viel mehr Gewicht. Wer sich in sein Haus zurückzieht, mit dem Lebenspartner im Park unterwegs ist oder sich privat unterhält muss mit einer Berichterstattung über diese Vorgänge eigentlich nicht rechnen. Ebenso gehören die Religion und Vermögensverhältnisse dazu.
- Die Intimsphäre ist sehr, sehr (ge)wichtig und verbietet grundsätzlich Berichte über das Sexualleben oder Krankheiten.
Wiegt diese zweite Waagschale mehr, darf nicht berichtet werden. [...]
Wir stellten uns die Frage : Hält sich diese "Journalistin" an die, von uns hier markierten, Vorgaben? Wir wurden fündig, waren aber keineswegs überrascht. In drei Artikeln bringt die Dame dieser Pseudo-Redaktions-Schießbude einen Hinweis auf Carsten Thierfelders Lungenkrankheit. Soviel zum Thema "an das Presserecht gebunden".
Screenshot
Anmerkung : Wir von K9-News finden, dass die Pöbeleien Carsten Thierfelders in vielen Bereichen zu weit gehen. Das muß nicht sein. Es schadet nicht nur dem Tierschutz allgemein, es schadet auch Carsten Thierfelder selbst. Aber. Und genau das ist der springende Punkt. Carsten Thierfelder ist dafür mehr als einmal bestraft worden. Carsten Thierfelder steht zu dem was er sagt, was er tut und auch was er veröffentlicht. Er ist sogar bereit dafür Haftstrafen in Kauf zu nehmen. Und er wehrt sich nicht. Er läßt es einfach über sich ergehen. Aus welchem Grund auch immer.
Betrachtet man jetzt, zum Vergleich, die Inhalte dieser Doggennetz Küchentischredaktion, so steht diese Dame ihrem "Erzfeind" allerdings in nichts nach. Sie pöbelt, sie geifert, sie pfeift auf Recht und Gesetz, sie zieht sich Halbwahrheiten aus der Nase und rotzt jedem, der in ihr Fadenkreuz gerät, ihren geistigen Dreck entgegen. Alles unter dem Deckmantel der Tierschutzkritik, der Meinungsfreiheit und im Namen des Journalismus. Fernab von sachlicher Kritik an tatsächlich bestehenden Mängeln im Tierschutz. Aber immer näher an die Tierschänderszene heran rückend. Mit einem gravierenden Unterschied zu Carsten Thierfelder. Diese Möchtegern-Journalistin und ihre Zeta-Kumpane stellen sich als, von Häme und Hass verfolgte, Opfer dar.
Henryk M. Broder würde dazu Dreckschleuder sagen. Wir überlassen es wie immer unseren Lesern sich dazu ein Urteil zu bilden.
Suchfenster Thierfelder | Suchfenster Autsch689 | Suchfenster Autsch713 |
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Veröffentlicht : 11.08.2013
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